AGB

 

Okydogy Hundeschule & Verhaltensberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Okydogy Hundeschule & Verhaltensberatung, Inhaberin Andrea Quidenus, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

 

1. Vertragsgegenstand

1.1. Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhalten. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Erziehung, artgerechter Beschäftigung und vielem mehr vermittelt.

 

1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

Die Hundeschule übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden und -inhalte nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

 

1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.

1.4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

1.5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

1.6. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. Bei gefährlichen Hunden im Sinne der Landeshundeverordnung Schleswig-Holstein ist eine Haltungserlaubnis vorzulegen.

 

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

2.2.1. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.

 

2.2.2. Krankheiten, die kurz nach der letzten Unterrichtsstunde auftreten (z. B. Durchfall, Husten o. Ä.), müssen der Hundeschule unverzüglich gemeldet werden, um eine mögliche weitere Ausbreitung einzudämmen.

 

2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Unterrichtsbeginn darüber zu informieren, dass die Hündin läufig ist.  Läufige Hündinnen sind vom Gruppenunterricht ausgeschlossen, solange es sich nicht um eine reine Hündinnen-Gruppe handelt, die außerhalb des Hundeplatzes arbeitet.

Für die Läufigkeit der Hündin erhält der Kunde dreimal die Möglichkeit, kostenlos abzusagen. Sollte die Läufigkeit der Hündin länger dauern als 3 Wochen, reduzieren sich die übrigen kostenlosen Absagemöglichkeiten um die Anzahl der weiterhin abgesagten Stunden (s. 3.1.a und 3.1.b).

 

2.4. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.

 

2.5. Die Hunde sind an der Leine zu führen, egal ob auf dem Traingsgelände oder außerhalb des Trainingsgeländes auf dem Weg zum Parkplatz bzw. zum Trainingsplatz. Ebenso, wenn das Training an einem anderen Ort stattfindet, solange sich der Hund mit seinem Menschen im Rahmen einer Hundeschulveranstaltung bewegt. Nur wenn die Hundeschule es erlaubt, sind die Hunde abzuleinen (s. 5.3.).

 

2.6. Hundekot ist zu entfernen, nicht nur auf dem Trainingsgelände, sondern auch auf dem Weg dorthin oder davon zurück.

 

3. Zahlungskonditionen und Kündigungsfristen

3.1. Gruppenstunden:

Jeder Kunde bekommt einmalig eine kostenvergünstigte Probestunde zum Preis von 10 Euro. Das Geld ist zur Probestunde in bar mitzubringen.

Im Anschluss hat der Kunde die Möglichkeit für die Teilnahme am Gruppenunterricht zu wählen zwischen einer Zahlweise für 5 Unterrichtsstunden oder für 10 Unterrichtsstunden, im Folgenden „Karte“ genannt. Es gibt nicht wirklich eine Karte aus Papier, sondern die Hundeschule führt Buch über die Anwesenheit des Kunden, bzw. seine Absagen und der Kunde wird ausdrücklich dazu aufgefordert, parallel eigene Notizen über seine Anwesenheit zu führen.

 

a)   eine 5er-Karte kostet  75 Euro:

Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit, zweimal den Unterricht kostenlos auszusetzen/abzusagen, die Absage muss dafür aber mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen! Für jede kurzfristigere Absage verfällt die Stunde, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Absage erfolgte. Sagt der Kunde gar nicht ab und erscheint auch nicht, verfällt die Stunde auch. Bei Läufigkeit der Hündin erhält der Kunde 3 weitere kostenlose Absagemöglichkeiten, s. 2.3.

Die Kündigungsfrist der 5er-Karte beträgt 2 Wochen zum Vortag der letzten Unterrichtsstunde auf der Karte (Für Unterricht am Sonntag also zum Samstag vor der 3. Stunde, für Unterricht am Montag also zum Sonntag vor der 3. Stunde.) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an andrea.quidenus@okydogy.de oder postalisch an Andrea Quidenus, Schwarze Str.3, 24977 Langballig.

Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere 5er-Karte.

Der Kunde hat eigenverantwortlich darauf zu achten, wann seine 5. Unterrichtsstunde erreicht ist und in dieser das Geld für die neue Karte mitzubringen.

 

b)  eine 10er-Karte kostet  140 Euro:

Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit, viermal den Unterricht kostenlos auszusetzen/abzusagen, die Absage muss dafür aber mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen! Für jede kurzfristigere Absage verfällt die Stunde, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Absage erfolgte. Sagt der Kunde gar nicht ab und erscheint auch nicht, verfällt die Stunde auch. Bei Läufigkeit der Hündin erhält der Kunde 3 weitere kostenlose Absagemöglichkeiten, s. 2.3.

Die Kündigungsfrist der 10er-Karte beträgt 4 Wochen zum Vortag der letzten Unterrichtsstunde auf der Karte (Für Unterricht am Sonntag also zum Samstag vor der 6. Stunde, für Unterricht am Montag also zum Sonntag vor der 6. Stunde.) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen an andrea.quidenus@okydogy.de oder postalisch an Andrea Quidenus, Schwarze Str.3, 24977 Langballig.

Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere 10er-Karte, mindestens aber um eine 5er-Karte.

Der Kunde hat eigenverantwortlich darauf zu achten, wann seine 10. Unterrichtsstunde erreicht ist und in dieser das Geld für die neue Karte mitzubringen.

 

Die Hundeschule achtet ihrerseits auf den Fälligkeitstermin zur Zahlung einer neuen Karte und teilt dies dem Kunden i.d.R. mit, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

Die Vergütung erfolgt für die gesamte gewählte Karte oder Stunde im Voraus, in der Regel in bar, kann nach Vereinbarung aber auch überwiesen werden.

 

3.1.1. Sagt die Hundeschule eine Stunde ab, verlängert sich die Karte automatisch um diese Stunde.

 

3.1.2. Einmal begonnene Karten können nicht erstattet werden und sind nicht auf Dritte übertragbar! (s. Kündigungsfrist und automatische Vertragsverlängerung)     

       

3.1.3. Ohne gültige Karte hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Platz im Unterricht.

 

3.1.4. Sollte der Kunde für einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage sein, am Unterricht teilzunehmen (Operation, beruflich bedingte Abwesenheit…), seinen Platz in der Hundeschule aber nicht verlieren wollen, gibt es in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Hundeschule folgende Möglichkeit: der Kunde zahlt eine Platzreservierungsgebühr. Der Kunde kann seinen Vertrag für maximal 6 Wochen aussetzen, zahlt dabei für jede Stunde eine Gebühr von 3 Euro, im Voraus. Die Hundeschule reserviert dafür den Platz in der Gruppe. Nach der vereinbarten Zeit, maximal aber 6 Wochen, läuft der Vertrag mit sämtlichen oben genannten Konditionen weiter.

 

3.1.5. Sollte der Kunde durch wiederholtes Zuwiderhandeln gegen die Vertagsvereinbarungen auffallen oder auf andere Weise den Unterricht stören, ist die Hundeschule nicht dazu verpflichtet, nach dem Ablauf einer 5er- bzw. 10er Karte den Vertrag zu verlängern.

 

3.1.6. Es gibt auch die Möglichkeit einzelne Gruppenstunden zu erwerben:

           Eine einzelne Gruppenstunde kostet 20 Euro.

Der Kunde bezahlt die Stunde am Tag des Unterrichts in bar oder nach Vereinbarung durch Überweisung.

 

3.1.6.1. Der Kunde hat keine Kündigungsfrist aber auch keinen Anspruch auf einen Platz in einer Gruppe. Der Kunde fragt vor Unterrichtsbeginn bei der Hundeschule nach, ob ein Platz für eine Stunde frei ist (z.B. durch die Absage eines anderen Kunden) und hat dadurch einmalig und ohne weitere Bindung die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen. Die Einteilung in eine Gruppe erfolgt durch die Hundeschule, einen Anspruch auf eine bestimmte Gruppe gibt es nicht.

 

3.1.7. In speziellen Einzelfällen (z.B. Schichtdienst) sind Einzelabsprachen möglich.

 

3.2. Einzelstunden und Verhaltensberatung

Die Preise für Einzeltraining und für Verhaltensberatung sind identisch:

        Eine Einzelstunde (60 Minuten) kostet 60 Euro.

        Eine 5er-Karte Einzelstunden kostet 275 Euro, Gültigkeit 6 Monate

Sowie 50 ct/km ab einer Distanz von 11 km (hin und zurück) für alle Auswärtstreffen (also nicht auf dem Trainingsplatz).

 

3.2.1. Die Vergütung erfolgt für die gesamte gewählte Karte oder Stunde im Voraus, in der Regel in bar, kann nach Vereinbarung aber auch überwiesen werden.

 

3.2.2. Einmal begonnene Karten können nicht erstattet werden!

 

3.2.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

 

3.2.4. Das Ersttreffen einer Verhaltensberatung umfasst i.d.R. ca. 120 Minuten und kostet 120 Euro, inklusive erster Trainingsanleitung.

Dauert das Treffen länger, werden pro weiterer Viertelstunde 15,00 Euro berechnet, bei einem kürzeren Treffen werden diese erstattet.

Danach jede weitere Stunde 60 Euro, 5er Karte 275 Euro, Gültigkeit 6 Monate, alles andere s.o.

 

3.2.4.1. Erscheint eine schriftliche Zusammenfassung als sinnvoll, oder wird diese gewünscht, werden dafür 50 Euro extra berechnet.

 

4. Haftung

 

4.1.  Eine Haftung der Trainerin für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

 

4.2.  Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

4.3.  Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. Er kann sich selbstverständlich weigern, die Leine zu lösen.

 

 

5. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen                

5.1. Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet, es sei denn, die Hundeschule gibt ausdrücklich ihr Einverständnis dazu.

5.2. Die Hundeschule behält sich vor, Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen während der Veranstaltungen von Hunden und gegebenenfalls deren Besitzern/Hundeführern zu machen, um sie entweder zur besseren Vermittlung von Ausbildungsinhalten oder auch zu Werbezwecken zu nutzen. Sofern der Besitzer/Hundeführer auf den Aufnahmen zu erkennen ist, bedarf es der Erlaubnis des Besitzers/Hundeführers.

 

6. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

 

7. Datenschutz

7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

7.2. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

7.3. Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

7.4. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

 

8. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

9. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

 

10. Widerrufsbelehrung

Da zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung i. d. R. keine 14 Tage vergehen (Widerspruchsfrist), stimmt  der Kunde durch seine Unterschrift dem Beginn der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist zu, wodurch das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

 

11. Gerichtsstand ist Flensburg